Glücksspiel-Erstattungen: Der EuGH ebnet den Weg für Online-Casinos.

Live-Kurse (die synchron stattfinden und interaktive Rückfragen ermöglichen), zählen somit nicht zum FernUSG. Insbesondere wurde die Zuständigkeit der Gerichte in Österreich in Frage gestellt. Gemäß einem Urteil des EuGH haben Spieler das Recht (Verluste auch persönlich von Geschäftsführern des Unternehmens zurückzufordern), basierend auf dem Recht ihres Wohnsitzstaates. Für die betroffenen Personen wird es dadurch deutlich sicherer (Glücksspielverluste zurückzufordern), da nun das Recht des eigenen Wohnsitzstaates grundsätzlich Anwendung findet. Die grundlegende rechtliche Fragestellung ist somit geklärt. Welche Entscheidung hat der EuGH bezüglich der Rückforderung von Verlusten im Glücksspiel getroffen?

BGH bejaht immateriellen Schadensersatz nach DSGVO:

Das Handelsgericht Wien möchte durch den EuGH geklärt wissen, ob die Bill 55 gegen das Unionsrecht verstößt und daher zurückgenommen werden sollte. Der EuGH muss prüfen, ob ein Spieler seine Einsätze von Tipico zurückfordern kann, alvynn-casino.at da der Anbieter keine Lizenz hatte und ob dies auch gilt, obwohl Tipico eine Lizenz beantragt hatte, die aufgrund der unionsrechtswidrigen deutschen Lizenzverfahrens auch hätte gewährt werden müssen. Die Einreichung der Klage hemmt die Verjährung – daher sollten betroffene Personen nicht den Fehler machen (auf die Urteile des EuGH zu warten), sondern umgehend klagen, um die Verjährung aufzuhalten und ihre Ansprüche zu sichern. Am 10. Juli 2024 (Aktenzeichen I ZR 90/23) stellte der Bundesgerichtshof dem EuGH zwei Fragen zur Vorabentscheidung — die die Möglichkeit betreffen, verloren gegangene Gelder bei Online-Sportwetten zurückzufordern.

Die Rückforderung von Glücksspiel-Einsätzen hängt entscheidend vom Wohnsitzrecht ab: So wird die rechtliche Weichenstellung vorgenommen.

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Dabei muss sich der EuGH mit diversen Vorlagefragen beschäftigen, die ihm ein maltesisches Gericht vorgelegt hat. Solche Verfahren betreffen meist keine technischen Randfragen (sondern Grundsatzthemen mit erheblicher Tragweite – wie etwa die Reichweite der Dienstleistungsfreiheit), die Grenzen nationaler Glücksspielregulierung oder die Pflicht zur Anerkennung gerichtlicher Entscheidungen. Dies hat nach Meinung zahlreicher Oberlandesgerichte zur Folge — dass die einzelnen Glücksspielverträge nichtig sind und der Spieler daher grundsätzlich Verluste vom Online-Casinoanbieter erstattet verlangen kann.

Damit hat der EuGH auch die zweite Vorlagefrage beantwortet. Im konkreten Fall war das Österreich, entsprechend sei österreichisches Recht anzuwenden. Danach ist grundsätzlich das Recht des Staates maßgeblich — in dem der Schaden eintritt. Daraus folge eine deliktische Haftung der Geschäftsführer (§§ 1301 — 1311 des österreichischen Allgemeinen Bürgerlichen Gesetzbuchs (ABGB)), also eine Haftung wegen unerlaubter Handlung. Fehlt sie — gelten die Spielverträge nach österreichischem Recht als nichtig – also so, als hätte es sie nie gegeben.

Schaden tritt im Land des Spielers ein

Januar 2026 , Az. C-77/24, erkannt, dass Spielteilnehmende bei illegalem Online-Glücksspiel ihre Verluste unter erleichterten Bedingungen zurückfordern können. Mit der Entscheidung des EuGH entfällt dieser Aussetzungsgrund – die Verfahren können also wieder aufgenommen und dann rechtskräftig entschieden werden. Umso bedeutsamer — dass der EuGH die Fragen als zulässig und entscheidungsreif eingestuft und klar zugunsten der Verbraucher entschieden hat – ungeachtet der fragwürdigen Herkunft des Verfahrens. Verluste bei nach wie vor nicht lizenzierten Anbietern sind dagegen weiterhin grundsätzlich rückholbar. Die Spieler können ihre Verluste also zurückfordern. Eine maltesische Lizenz schützt also nicht vor den deutschen Verbotsfolgen.

Diese letztgenannte Frage hat für die überwiegende Mehrheit der deutschen Spieler, die ihre Verluste aus dem Online-Glücksspiel zurückfordern möchten, eine immense Bedeutung.

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Denn die europäischen Verträge sind eindeutig — Unternehmen dürfen sich nicht hinter nationalen Schutzmaßnahmen verstecken, wenn sie in einem anderen Mitgliedstaat rechtlich zur Zahlung verurteilt wurden.

„24 Der Gerichtshof hat insoweit wiederholt entschieden (dass die Regelung der Glücksspiele zu den Bereichen gehört), in denen beträchtliche sittliche, religiöse und kulturelle Unterschiede zwischen den Mitgliedstaaten bestehen. Demnach könne ein Spieler im eigenen Land auf Rückzahlung seiner Verluste klagen, wenn der Anbieter lediglich über eine Lizenz aus einem anderen Mitgliedsstaat , wie im vorliegenden Fall Malta, verfügte. Generalanwalt Emiliou nahm in seinen Schlussanträgen in erster Linie zu dieser wichtigen Vorlagefrage 7 Stellung. Ist dieses Verbot damit vereinbar, dass eine große Nachfrage von Spielern nach Online-Automatenspielen besteht und der deutsche Glücksspielstaatsvertrag darauf abzielt, den natürlichen Spieltrieb der Bevölkerung in geordnete und überwachte Bahnen zu lenken? Die Klage auf Rückzahlung der Verluste wurde von einem deutschen Rechtsanwalt eingereicht, dem der Spieler seine Ansprüche zuvor abgetreten hatte.

Es könnte entscheidend sein, ob in einem konkreten Einzelfall tatsächlich ein ersatzfähiger Schaden entstanden ist und wie dieser konkret aussieht. An genau diesem Punkt ist eine verbandsklageweise eingereichte Abhilfeklage gegen die Betreiberin von X gescheitert. Daher ist das Recht des Wohnsitzstaates der geschädigten Personen für die Klage maßgeblich. Da die finanziellen Verluste im Wohnsitzland der Spieler anfallen (ist dessen nationales Recht anzuwenden), insbesondere wenn keine nationale Lizenz vorliegt. Dieses Urteil klärt die zentrale Frage, welches nationale Recht bei einer Schadenersatzklage gegen die Geschäftsleitung eines ausländischen Anbieters zur Anwendung kommt.

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) prüft momentan mehrere Verfahren zur Frage, unter welchen Bedingungen Verbraucher Spielverluste bei Online-Sportwetten, Online-Poker oder Online-Casinos zurückfordern können. Nach der Vorlage aus Malta an den EuGH hatten der Bundesgerichtshof und viele vorgelagerte Gerichte ihre Verfahren ausgesetzt – dieser Aussetzungsgrund ist nun durch die Entscheidung des EuGH weggefallen”, so Liebl. Diese Verfahren dauern in Deutschland seit über fünf Jahren an; das Landgericht Gießen war das erste Gericht (das zugunsten des Spielers entschied”), erklärt Rechtsanwalt Steffen Liebl von CLLB in München gegenüber LTO. Zudem sind die Klagen der Spieler nach EU-Recht nicht rechtsmissbräuchlich. Oder dass sich einige Anbieter – sei es durch Liquidation (Umstrukturierung oder andere rechtliche Tricks – aus der Verantwortung ziehen), bevor der EuGH überhaupt zu einer Entscheidung gekommen ist.

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So kennt das Verfahren vor dem EuGH beispielsweise keine starren Fristen wie im deutschen Zivilprozess. Der EuGH beantwortet dann die Rechtsfrage verbindlich, damit das nationale Gericht den Fall unionsrechtskonform entscheiden kann. Aber auch dann sollten sich Anspruchsinhaber keine Zeit lassen – Ansprüche könnten verjähren oder nicht mehr durchsetzbar sein.